Coaching für Beschäftigte
Das Projekt richtet sich an besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose mit Vermittlungshemmnissen (z. B. fehlende Ausbildung, familiäre Herausforderungen oder Strukturwandel/Alter). Die Zuweisung erfolgt durch das Jobcenter (5 bis 12 Betreuungsstunden pro Monat).
Zielgruppe & Voraussetzungen
Es wird zwischen zwei Förderwegen unterschieden:
1. Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II)
- Zielgruppe: Personen ab 25 Jahren, die in den letzten 7 Jahren mindestens 6 Jahre Bürgergeld bezogen haben.
- Ausnahme: Bei mindestens einem Kind in der Bedarfsgemeinschaft oder Schwerbehinderung reicht ein Bezug von 5 Jahren.
- Dauer: Maximale Förderdauer von bis zu 5 Jahren.
2. Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II)
- Zielgruppe: Personen, die seit mindestens 2 Jahren beschäftigungslos, aber noch nicht ganz arbeitsmarktfern sind.
- Dauer: Maximale Förderdauer von bis zu 2 Jahren.
Hinweis zum Ablauf: Vor dem Förderstart absolvieren die Teilnehmenden ein 2-wöchiges Betriebspraktikum, um die gegenseitige Passung zu prüfen. Die Arbeitsaufnahme erfolgt danach meist innerhalb von 6 Wochen.
Zielsetzung
- Hauptziel: Nachhaltige Eingliederung in ein festes, ungefördertes Arbeitsverhältnis.
- Begleitende Ziele: Soziale Stabilisierung, Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe und dauerhafte Vermeidung von Bürgergeld.
- Methode: Individuelle Arbeits- und Lebensbegleitung durch intensives Jobcoaching und Empowerment direkt ab Beschäftigungsbeginn.
Infos für Arbeitgebende
Unternehmen (häufig Beschäftigungsträger wie BBg aber auch Betriebe im gesamten Landkreis) erhalten umfassende Unterstützung:
- Finanzielle Förderung bei § 16i: In den ersten beiden Jahren 100 % Lohnkostenzuschuss (Mindestlohn/Tarif). Ab dem 3. Jahr sinkt der Zuschuss jährlich um 10 % (Anpassung an den Produktivitätsgewinn).
- Finanzielle Förderung bei § 16e: Im 1. Jahr 75 % Lohnkostenzuschuss, im 2. Jahr 50 %.
- Weiterbildungsbudget: Bis zu 3.000 € Zuschuss vom Jobcenter für Fortbildungen der Beschäftigten.
- Einsatzbereiche: Vielfältig (zum Beispiel Gartenlandschaftsbau, Wertstoffhof, Grünbau, EDV, Alltagsbegleitung für Senioren, Fahrdienst, Büro).
Ablauf des Coachings im Betrieb:
Das Coaching ist für die Arbeitnehmer verpflichtend. Zu Beginn findet es zwingend in Präsenz statt.
- Freistellung bei § 16i: Im 1. Jahr Pflicht zur Freistellung während der Arbeitszeit. Ab dem 2. Jahr findet es außerhalb der Arbeitszeit statt (freiwillige Freistellung durch den Arbeitgeber als Wertschätzung möglich).
- Freistellung bei § 16e: Verpflichtende Freistellung im ersten halben Jahr.
Standort & Erreichbarkeit
- Adresse: BBg Landkreis Peine mbH, Woltorfer Str. 57/59, 2. OG, Peine.
- Anfahrt: Parkplätze direkt vor der Tür. Vom Busbahnhof ca. 10–15 Minuten Fußweg.
- Kontaktwege: Termine vor Ort (Präsenz) sowie flexibel per Telefon, E-Mail oder Post.
Sie haben Fragen zum Coaching für Beschäftigte?
Wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Vermittlungskraft im Jobcenter oder direkt an uns: