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Transparenz

 

Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbH

Dieser gemeinsame Transparenztext fasst alle Angaben zusammen, die durch die "Informations-" Pflichten von Artikel 13 DS-GVO, Artikel 14 DS-GVO, Artikel 15 DS-GVO, Artikel 26 DS-GVO und Artikel 30 DS-GVO, gefordert sind.

Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle
Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbH
Adresse: Woltorfer Str. 57/59, 31224 Peine
Telefon: 05171 7791-0
Fax: 05171 7791-50
Internet: www.bbg-peine.de
E-Mail: info@bbg-peine.de

Rechtliche Ansprechpartner: Mike Maczollek
Datenschutzbeauftragter: Martin Lorenz, Am Hang 8, 31655 Stadthagen, datenschutzbeauftragter.bbg-peine@triades-datenschutz.de

Stand der Daten: 07.04.2026 (an diesem Tag wurde die letzte Änderung durchgeführt).


  1. Was ist der Zweck dieser Verarbeitung?
    Wir verarbeiten personenbezogene Daten in erforderlichen Verarbeitungen für Beschäftigungsverhältnisse (Bewerbungsprozess, Online-Bewerbermanagementsystem, Onboarding/Offboarding-Prozess, Entlohnung, Personalakte, Personalfragebogen, Sanktionsmaßnahmen (z.B. Abmahnungen), Zeiterfassung, Fördermaßnahmen mit Auszahlung von Fördergeldern, Private Daten für Notfälle, Abwicklung von Praktika, Abwesenheitsplanung, Gewähren von Leistungen und Beihilfen, Durchführung von Altersteilzeit-Regelungen, Kostenerstattungen, BEM, Präventions- und Gesundheitsmanagement, Durchführung von E-Learning, Ausstellung von Arbeitsbescheinigungen, Ausstellung von Beschäftigten-Ausweisen).
     
  2. Wer ist für diese Verarbeitung verantwortlich?
    Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbH
    Adresse: Woltorfer Str. 57/59, 31224 Peine
    Telefon: 05171 7791-0
    Telefax: 05171 7791-50
    Internet: www.bbg-peine.de
    E-Mail: info@bbg-peine.de
     
  3. Wer ist als betrieblicher Datenschutzbeauftragter benannt?
    Martin Lorenz, Am Hang 8, 31655 Stadthagen, datenschutzbeauftragter.bbg-peine@triades-datenschutz.de
     
  4. Was ist die rechtliche Grundlage? Warum ist diese Verarbeitung zulässig?
    Vertragserfüllung ("Beschäftigungsvertrag") gemäß Artikel 6 (1b) DS-GVO unter Berücksichtigung der speziellen Anforderungen des § 26 BDSG. Falls 'besondere Datenkategorien' betroffen sein sollten, so gelten die speziellen Anforderungen § 26 Abs. 3 BDSG
     
  5. Gibt es gesetzliche oder vertragliche Notwendigkeiten? Was würde folgen, wenn Sie Ihre Daten nicht bereitstellen würden?
    Ohne die Daten kann der Arbeits-Vertrag nicht geschlossen bzw. erfüllt werden.
     
  6. Wer sind die zugriffsberechtigten Empfänger (sowohl intern, als auch extern)?
    • Personalabteilung 
    • Ein Unternehmen der gleichen Unternehmensgruppe 
    • Fördermittelgeber 
    • Arzt* 
    • Agentur für Arbeit* 
    • Personal-Dienstleister* 
    • Familienkasse* 
    • Versicherung* 
    • EDV-Dienstleister* 
    • Druck-Dienstleister* 
    • EDV-Dienstleister Personal* 

 

  1. Wann werden die Daten wieder gelöscht?
    • Ausweisdaten nach Zweckentfall bzw. Ausscheiden des Beschäftigten 
    • 4 Monate nach Ablehnung eines Bewerbers (gemäß § 61 b Abs. 1 ArbGG i.V.m. § 15 AGG) 
    • 2 Jahre - Bewerbungen nach Abschluss der Stellenausschreibung mit Einwilligung des Bewerbers 
    • 10 Jahre nach Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses und des betroffenen Kalenderjahres (gemäß § 147 Abs. 3 Abgabenordnung) 
    • 10 Jahre für Anwesenheitslisten, sofern für Lohnbuchhaltung erforderlich, Beitragsabrechnung zur Sozialversicherung Fahrtkostenerstattungsunterlagen, Gehaltslisten, Lohnlisten, Überstundenlisten 

 

  1. Welche Kategorien von Daten werden verarbeitet?
    • Bank- und Kreditkartendaten
    • Qualifikationsdaten
    • Daten zu Aus- und Weiterbildung, Daten zu betrieblich notwendigern Schulungen, Ausweisdaten (Name, Abteilung, Bild), Kopie Führerschein
    • Adressdaten
    • Arbeitszeit, Fehlzeit, Krankheitszeit, Urlaubszeit
    • Bewerbungsdaten
    • Dienstplan-Daten
    • Gesundheits- und Krankheitsdaten
    • Lohn-/ Gehaltsdaten
    • Stammdaten (Name, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten)
    • Sozialversicherungsdaten
    • Vertragsdaten
    • Zahlungsverkehr-Daten

 

  1. Welche Personen sind betroffen?
    • Auszubildende
    • Beschäftigte
    • Bewerber auf Beschäftigungsverhältnis

 

  1. Das Recht auf "Auskunft"
    Sie haben ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden Daten. Genau dies wird mit dem hier vorliegenden Dokument weitgehend gewährleistet. Wenn Sie weitere Fragen bzw. Anliegen haben, so können Sie uns natürlich gerne kontaktieren.
     
  2. Das Recht auf "Berichtigung" unrichtiger Daten
    Sie haben generell das Recht auf eine Berichtigung unrichtiger Daten. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zu uns auf.
     
  3. Das Recht auf "Löschung Ihrer Daten"
    Sie haben ein Recht auf Löschung Ihrer Daten, sofern (a) die Daten nicht mehr notwendig sind, (b) Sie ggf. Ihre Einwilligung widerrufen haben bzw. es keine andere Rechtsgrundlage (mehr) gibt, (c) Sie zu Recht widersprochen haben, (d) die Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, (e) die Löschung gesetzlich geboten ist, (f) die Daten von Kindern stammen und gelöscht werden sollen. Bitte beachten Sie, dass gemäß Artikel 17 (3) DS-GVO möglicherweise nicht gelöscht werden kann/darf.
     
  4. Das Recht auf "Einschränkung der Verarbeitung"
    Sie haben ein Recht auf eine "Sperrung" Ihrer Daten, sofern (a) Sie die Richtigkeit der Daten bestreiten, (b) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie eine Löschung verneinen, (c) die Daten von uns nicht mehr benötigt werden, aber Sie die Daten wegen eigener Rechtsansprüchen noch benötigen, (d) Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen überwiegen.
     
  5. Das Recht auf "Widerspruch gegen die Verarbeitung"
    Sie haben das Recht der Verarbeitung zu widersprechen, sofern Gründe aus Ihrer BESONDEREN SITUATION dafür vorliegen. Unsererseits wird abgewogen, ob wir zwingende schutzwürdige Gründe für eine Verarbeitung haben.
     
  6. Das Recht auf "Widerruf von Einwilligungen"
    Sie haben ein Recht auf Widerruf von Einwilligungen (sofern dies für die hier beschriebene Verarbeitung relevant ist). Der Widerruf gilt nur für die Zukunft.
     
  7. Das Recht auf "Datenübertragbarkeit"
    Sie haben ein Recht auf Aushändigung Ihrer Daten ("Datenübertragbarkeit"), sofern (a) die Rechtsgrundlage auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht, und (b) Sie diese Daten eigenhändig zur Verfügung gestellt haben, und (c) die Daten automatisiert verarbeitet werden. Sofern diese Voraussetzungen gegeben sind, so können Sie auch verlangen, dass wir die Daten an einen Empfänger Ihrer Wahl weitergeben.
     
  8. Das Recht auf "Beschwerde"
    Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer beliebigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde lauten: LDI Niedersachsen, Prinzenstr. 5, 30159 Hannover Telefon: 0049 511 120 45 00, www.lfd.niedersachsen.de.
    Gerne können Sie zuerst Kontakt zu uns aufnehmen, bevor Sie sich bei der Aufsichtsbehörde melden; unser(e) sehr kompetente(r) betriebliche(r) Datenschutzbeauftragte(r) kümmert sich viel schneller und genauso gründlich um Ihr Anliegen. Falls wir Ihnen nicht weiterhelfen können, so können Sie sich anschließend immer noch an die Aufsichtsbehörde wenden.
     
  9. Daten-Erhebung durch Dritte
    Nein, es werden keine Daten durch Dritte erhoben. Somit werden also sämtliche Daten durch uns selbst erfragt/erhoben.
     
  10. Findet Profiling statt? Werden persönliche Aspekte analysiert oder vorhergesagt? Findet eine automatisierte Einzelfall-Entscheidung statt?
    Nein, dies findet nicht statt.
     
  11. Gibt es Daten-Transfers an Empfänger in Drittländern (also außerhalb der EU)?
    Nein, dies findet nicht statt.
     

Gibt es mehrere Verantwortliche im Sinne einer "gemeinsamen Verantwortlichkeit"?
Nein, es gibt nur den EINEN oben genannten Verantwortlichen.

Impressum   /   Datenschutz

Zusätzliche Hinweise

Im Internet kursieren Briefvorlagen zum Auskunfts-Verlangen, die eine denkbar umfassende Auskunft verlangen. Teilweise werden dort Auskünfte verlangt, die weit über die gesetzlichen Notwendigkeiten hinausgehen. Dies wollen wir kurz erläutern:

  • Bezüglich der Daten-Details (wie Vorname, Nachname, Telefonnummer, ...) gibt es keine Auskunftspflicht in den zugrundeliegenden Artikeln 14 (1d), 15 (1b) und 30 (1c). Dementsprechend nennen wir Ihnen - wie gefordert - die Daten-KATEGORIEN.
     
  • Bezüglich technisch-organisatorischer Maßnahmen gibt es ebenfalls kein Auskunftsrecht. Wir nennen diese Maßnahmen nicht, weil wir dadurch eventuellen Angreifern in die Hände spielen würden. Nur die Aufsichtsbehörde darf gemäß Artikel 30 (1g) eine allgemeine Beschreibung dieser Maßnahmen fordern. Seien Sie versichert, dass wir angemessene Maßnahmen treffen.
     
  • Bezüglich einer Liste aller Dritten und Auftragsverarbeiter nennen wir nur die Empfänger-KATEGORIEN und keine konkreten Firmen-Namen. Dies ist gemäß Artikel 13 (1e), 14 (1e) 15 (1c) und 30 (1d) eine zulässige Option. Wir betrachten die Liste unserer (sehr sorgfältig ausgesuchten) Zulieferer als ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis und wollen vermeiden, dass aus einem Bekanntwerden irgendwelche Gefahren für uns und unsere Kunden resultieren könnte. 

Pauschale Verlangen nach nach Löschung/Sperrung bzw. pauschale Widerrufe/Widersprüche etc. sind problematisch. Bitte versetzen Sie sich in unsere Situation: Wir sollen ohne einen belastbaren Identitätsnachweis die Datenverarbeitung ändern? Das kann schwerwiegende Probleme zur Folge haben und sogar eine Datenschutzverletzung bedeuten. Daher werden wir in aller Regel gemäß Artikel 12 (6) zusätzliche Informationen anfordern, bevor wir diese Persönlichkeitsrechte gemäß Artikel 15-21 erfüllen. Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt zu uns auf.

20.04.2026